Product Terms Managed Terminal Server
English information
This page is provided for convenience. noxtec’s legal documents are drafted in German and only the German version is legally binding. The authoritative German text is reproduced below. The German version is available at noxtec.de/rechtliches/produktbedingungen-managed-terminal-server/.
Stand: 8. Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Produktbedingungen gelten für Managed Terminal Server Leistungen der noxtec GmbH gegenüber B2B-Kunden.
1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die System- und Nutzungsrichtlinie, soweit einschlägig.
1.3 Bei Widersprüchen gehen individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen diesen Produktbedingungen vor.
2. Leistungsumgebung
2.1 noxtec stellt dem Kunden eine verwaltete Terminalserver-Umgebung auf Basis von Windows Server bereit.
2.2 Die Umgebung wird im Rechenzentrum Maincubes FRA-01 in Offenbach am Main in einem durch noxtec genutzten Rack betrieben.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Benutzeranzahl, Ressourcen, Lizenzen, Zusatzleistungen, Backup-Leistungen, Preise und technische Parameter, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Managed Services und administrativer Zugriff
3.1 Managed Services umfassen insbesondere Grundbetrieb, Monitoring, Bereitstellung von Windows-Sicherheitsupdates, Betrieb der Sicherungsinfrastruktur über Proxmox Backup Server sowie Support über das Ticketsystem.
3.2 noxtec ist im Rahmen des Managed Betriebs administrativ auf der bereitgestellten Server-VM berechtigt. Dieser Zugriff ist für Betrieb, Wartung, Updates, Fehleranalyse, Sicherheitsmaßnahmen, Backup-/Restore-Unterstützung und Lizenz-/Nutzerzählung erforderlich.
3.3 Auch wenn der Kunde administrative Rechte erhält, bleiben die administrativen Betriebs-, Wartungs-, Notfall- und Sicherheitsrechte von noxtec bestehen.
3.4 Der Kunde darf administrative Rechte nicht so nutzen, dass Managed-Betrieb, Monitoring, Sicherheit, Lizenzierung, Backup, Updatefähigkeit oder Zugriff von noxtec beeinträchtigt werden.
4. Fachanwendungen und Kundensoftware
4.1 Kundenspezifische Fachanwendungen, deren Installation, Pflege, Hersteller-Support, Lizenzierung, Konfiguration, Aktualisierung und Kompatibilitätsprüfung sind nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot oder durch gesonderten Auftrag vereinbart sind.
4.2 Der Kunde ist für die Prüfung und Freigabe seiner Fachanwendungen im Hinblick auf Windows-Updates, Sicherheitsupdates, Benutzerrechte, Datenbankzugriffe und Drittanbieteranforderungen verantwortlich.
4.3 noxtec haftet nicht dafür, dass kundenseitige Fachanwendungen nach Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Herstelleranpassungen unverändert funktionieren, soweit noxtec nicht für diese konkrete Anwendung gesondert verantwortlich ist.
5. Support
5.1 Supportanfragen sind per Ticket oder E-Mail an info@noxtec-gmbh-it-systemhaus-und-hosting-experte.local zu richten.
5.2 Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen.
5.3 Innerhalb der Supportzeiten beginnt noxtec mit der Bearbeitung eines Tickets in der Regel innerhalb von vier Stunden. Diese Frist ist eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionszeit und keine garantierte Lösungszeit.
5.4 Restore-Anfragen aus vorhandenen Backups werden während der Supportzeiten als Support-Ticket bearbeitet. Erweiterte Analyse-, Migrations-, Export- oder Sonderarbeiten sind separate Dienstleistungen und können gesondert berechnet werden.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Updates
6.1 Die Zielverfügbarkeit der Managed Terminal Server Umgebung beträgt 99,9 Prozent pro Kalenderjahr, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Es handelt sich um eine Zielverfügbarkeit ohne Vertragsstrafe und ohne automatische Service-Gutschrift.
6.2 Geplante Wartungen, sicherheitsbedingte Eingriffe, kundenseitig verursachte Störungen, Störungen durch Dritte, DDoS-Angriffe, höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von noxtec werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Geplante Wartungen kündigt noxtec, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher an.
6.3 Windows-Updates und Sicherheitsupdates erfolgen grundsätzlich ab 21:00 Uhr. Dies kann werktags und bei Bedarf auch am Wochenende erfolgen.
6.4 Der Kunde muss noxtec rechtzeitig in Textform informieren, wenn an bestimmten Tagen oder in bestimmten Zeitfenstern keine Updates oder Neustarts erfolgen dürfen. Mitgeteilte Sperrfenster müssen angemessen sein und dürfen die Durchführung sicherheitskritischer Updates nicht dauerhaft verhindern.
6.5 Für Windows-Updates kann ein Neustart der Server-VM erforderlich sein. Der Kunde erkennt an, dass Updates und Neustarts Bestandteil des Managed Betriebs sind.
6.6 Außerplanmäßige sicherheitsrelevante Maßnahmen erfolgen grundsätzlich nach Abstimmung mit dem Kunden. Bei akuter Gefahr für Systeme, Daten, Netzbetrieb, noxtec, andere Kunden oder Dritte darf noxtec angemessene Sofortmaßnahmen ergreifen.
7. Backups und Restore
7.1 noxtec betreibt Backups der Server-VM über Proxmox Backup Server.
7.2 Backups werden standardmäßig für 7 Tage vorgehalten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
7.3 Ein Restore erfolgt auf Anfrage des Kunden aus den verfügbaren Backups. noxtec schuldet keinen bestimmten Datenstand und keine Wiederherstellung einzelner Dateien, wenn der gewünschte Datenstand im vorhandenen Backupbestand nicht verfügbar oder technisch nicht wiederherstellbar ist.
7.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, für besonders kritische Daten, gesetzliche Aufbewahrungsanforderungen und eigene Wiederherstellungsanforderungen angemessene eigene Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen vorzusehen.
8. Lizenzierung und Nutzerzählung
8.1 Microsoft-Lizenzen werden, soweit einschlägig, im Rahmen der Hosting-Umgebung durch noxtec bereitgestellt. Die Nutzung eigener Microsoft- oder RDS-Lizenzen durch den Kunden ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe durch noxtec nicht zulässig.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl der Benutzerkonten, Nutzer und lizenzrelevanten Änderungen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
8.3 noxtec ist berechtigt, lizenz- und abrechnungsrelevante Nutzerzahlen technisch auszulesen, insbesondere über PowerShell, Windows Server Funktionen, NinjaOne oder vergleichbare Administrations- und Monitoringwerkzeuge.
8.4 Der Kunde haftet für Lizenzverstöße, die auf falschen Angaben, nicht abgestimmter Softwareinstallation, nicht freigegebener Lizenznutzung oder kundenseitigen Änderungen beruhen.
8.5 Die Bereitstellung von Microsoft-Software erfolgt im Rahmen des Microsoft Services Provider License Agreement (SPLA). Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Microsoft-Endnutzerbedingungen (End User License Terms). noxtec stellt diese dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
8.6 Der Kunde wird die Microsoft-Endnutzerbedingungen einhalten und deren Einhaltung durch seine Nutzer sicherstellen. Insbesondere darf die bereitgestellte Software nur im Rahmen der vertraglichen Leistung genutzt werden; Reverse Engineering, Vervielfältigung außerhalb des vertraglichen Umfangs oder die Überlassung an nicht gemeldete Nutzer sind unzulässig.
8.7 Microsoft übernimmt gegenüber dem Kunden keine eigenen Gewährleistungen oder Zusagen; Ansprüche des Kunden richten sich ausschließlich nach diesem Vertrag gegen noxtec. Microsoft und von Microsoft beauftragte Prüfer sind berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen; der Kunde wirkt hieran im erforderlichen Umfang mit.
9. Laufzeit, Kündigung und Zahlung
9.1 Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.2 Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.4 Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine abweichende Vereinbarung, gesetzliche Pflicht oder ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht entgegensteht. noxtec kündigt die Löschung vor ihrer Durchführung in Textform an. Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die bereitgestellten Zugänge selbst exportieren, soweit dies technisch möglich ist.