General Terms and Conditions (AGB)
English information
This page is provided for convenience. noxtec’s legal documents are drafted in German and only the German version is legally binding. The authoritative German text is reproduced below. The German version is available at noxtec.de/rechtliches/agb/.
Stand: 8. Juli 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter ist die noxtec GmbH, Rilkestraße 24, 63110 Rodgau, nachfolgend “noxtec”, “wir” oder “uns”.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der noxtec GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des BGB sind nicht Vertragspartner.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn noxtec ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn noxtec Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Leistungen, Angebote und Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
2. Rangfolge der Vertragsdokumente
2.1 Soweit für eine Leistung mehrere Vertragsdokumente gelten, gilt folgende Rangfolge:
- individuell vereinbarte Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Individualvereinbarungen,
- produktspezifische Bedingungen,
- System- und Nutzungsrichtlinie,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Individuelle Angebote können insbesondere Laufzeiten, Kündigungsfristen, Preise, Ressourcen, Backup-Fristen, Service-Level, Leistungsgrenzen, Wartungsfenster und besondere Pflichten abweichend regeln. Solche abweichenden Regelungen gehen diesen AGB vor.
2.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht mindestens in Textform bestätigt werden. Gesetzlich strengere Formvorschriften bleiben unberührt.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von noxtec sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden und Annahme durch noxtec zustande. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, in Textform, per E-Mail, durch eindeutige elektronische Bestätigung, durch Freigabe im Ticketsystem, durch Zahlung oder durch sonstige eindeutige Beauftragung erfolgen.
3.3 noxtec kann Aufträge ablehnen, wenn technische, wirtschaftliche, rechtliche, sicherheitsbezogene oder compliancebezogene Gründe entgegenstehen.
3.4 Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind. Änderungen an Rechnungsdaten, Ansprechpartnern, technischen Kontakten oder sicherheitsrelevanten Informationen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung und den produktspezifischen Bedingungen.
4.2 noxtec schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Beratungs-, Migrations-, Programmier-, Datenrettungs-, Analyse-, Lizenz-, Schulungs-, Dokumentations-, Export- oder Sonderleistungen sind nicht Bestandteil der Standardleistung und können gesondert berechnet werden.
4.3 noxtec ist berechtigt, Leistungen anzupassen, wenn dies aus technischen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und der vertragliche Kern der Leistung für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4.4 noxtec schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, keine bestimmte Auffindbarkeit, keine bestimmte E-Mail-Zustellbarkeit, keine Kompatibilität kundenseitiger Software und keine ununterbrochene Störungsfreiheit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
4.5 noxtec darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Leistungen, seine Inhalte, Daten, Anwendungen, Benutzerverwaltung, Zugangsdaten, interne Rechtevergabe, Datenklassifikation, Lizenzierung kundenseitiger Software und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verantwortlich.
5.2 Der Kunde hat noxtec alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
5.3 Der Kunde hat noxtec unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen, drohende Schäden, bekannte Inkompatibilitäten, besondere Schutzanforderungen und betriebsrelevante Besonderheiten zu informieren.
5.4 Unterlässt oder verzögert der Kunde erforderliche Mitwirkung, ist noxtec für hieraus entstehende Verzögerungen, Einschränkungen oder Schäden nicht verantwortlich. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
6. Preise, Abrechnung und Zahlung
6.1 Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2 Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich per elektronischer Rechnung.
6.3 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in den produktspezifischen Bedingungen genannten Frist ohne Abzug fällig. Soweit keine abweichende Frist vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.
6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist noxtec berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale bei B2B-Entgeltforderungen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
6.5 Nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von regelmäßig 7 Tagen kann noxtec Leistungen ganz oder teilweise zurückbehalten oder sperren, wenn der rückständige Betrag mindestens ein monatliches Entgelt der betroffenen Leistung erreicht. Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich, wenn ein wichtiger Grund für eine sofortige Maßnahme besteht, insbesondere bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen, Gefährdung der Infrastruktur oder Gefahr für Dritte.
6.6 Vergütungsansprüche bleiben während einer berechtigten Sperre bestehen.
6.7 Der Kunde kann gegen Forderungen von noxtec nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
7. Preisanpassung
7.1 noxtec kann Preise nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung relevanten Kosten ändern. Hierzu zählen insbesondere Lizenz-, Hersteller-, Energie-, Rechenzentrums-, Carrier-, Hardware-, Software-, Wartungs-, Support-, Sicherheits- und Personalkosten. Kostensenkungen wird noxtec nach denselben Maßstäben durch Preissenkungen weitergeben.
7.2 Preiserhöhungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die Kostenbasis der betroffenen Leistung tatsächlich verändert oder eine Anpassung durch Vorleister-, Hersteller- oder Lizenzbedingungen erforderlich wird.
7.3 noxtec informiert den Kunden in Textform. Die Anpassung wird frühestens 30 Tage nach Zugang der Mitteilung wirksam, sofern nicht zwingende Hersteller-, Lizenz-, Vorleister- oder Rechtsänderungen eine frühere Weitergabe erforderlich machen.
7.4 Bei einer wesentlichen Preiserhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil mit einer Frist von 14 Tagen zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Wesentlich ist eine Erhöhung, die 5 Prozent des bisherigen monatlichen Entgelts der betroffenen Leistung übersteigt. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, wird die Leistung zu den angepassten Preisen fortgeführt.
7.5 Wird noxtec die weitere Leistungserbringung aufgrund erheblicher Fremdkostenerhöhungen, geänderter Lizenzbedingungen, Wegfall benötigter Vorleistungen oder rechtlicher Änderungen unzumutbar, kann noxtec den betroffenen Vertragsteil mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen, sofern keine zumutbare Ersatzlösung vereinbart wird.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und den produktspezifischen Bedingungen.
8.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Kundenpflichten, rechtswidriger Nutzung, Sicherheitsgefahren, Lizenzverstößen, unzumutbarer Fortsetzung oder Gefährdung von Infrastruktur, Daten, Netzen oder Dritten.
8.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
8.5 Kündigt noxtec aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, ist noxtec berechtigt, als pauschalierten Schadensersatz die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Sperre, Datenzugang und Vertragsende
9.1 noxtec kann Leistungen sperren, beschränken oder vorübergehend deaktivieren, wenn dies zur Gefahrenabwehr, zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten, wegen Zahlungsverzugs oder wegen erheblicher Vertragsverstöße erforderlich ist.
9.2 Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb der im Angebot oder in den produktspezifischen Bedingungen genannten Frist gelöscht. Soweit keine abweichende Frist vereinbart ist, gilt eine Löschfrist von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Zurückbehaltungsrechte oder zwingenden technischen Abwicklungsprozesse entgegenstehen. noxtec kündigt die Löschung vor ihrer Durchführung in Textform an.
9.3 Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die bereitgestellten Zugänge selbst exportieren, soweit dies technisch möglich ist. Datenexport durch noxtec, Migration, Sonderauswertung, Rückgabe in besonderen Formaten oder Unterstützung bei einem Anbieterwechsel sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand berechnet.
9.4 Backups werden nach den vereinbarten Aufbewahrungsfristen überschrieben oder gelöscht. Die Löschung von Daten aus Backupbeständen erfolgt durch die reguläre Backup-Rotation. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstands besteht nur, soweit dieser Datenstand in den vorhandenen Backups verfügbar und technisch wiederherstellbar ist.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für Art, Inhalt, Zweck, Rechtmäßigkeit, Datenklassifikation und Zulässigkeit der Verarbeitung seiner Daten.
10.2 Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO dürfen nur verarbeitet werden, wenn noxtec dies vorher in Textform freigegeben hat und die erforderlichen Schutzmaßnahmen gesondert abgestimmt wurden.
10.3 noxtec nimmt keine inhaltliche Prüfung von Kundendaten vor, soweit dies nicht zur Leistungserbringung, Fehlerbehebung, Sicherheitsprüfung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Weisung des Kunden erforderlich ist.
11. Rechte Dritter und Nutzung durch Dritte
11.1 Der Kunde darf Dritten die Nutzung der Leistungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ermöglichen. Der Kunde bleibt alleiniger Vertragspartner von noxtec.
11.2 Der Kunde haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer, Mitarbeiter, Dienstleister, verbundenen Unternehmen und sonstigen von ihm zugelassenen Dritten wie für eigenes Verhalten.
11.3 Der Kunde stellt noxtec von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden oder durch von ihm zugelassene Dritte entstehen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Haftung
12.1 noxtec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet noxtec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf zwölf monatliche Nettoentgelte der betroffenen Leistung beschränkt.
12.4 Bei Verlust von Daten ist die Haftung von noxtec bei einfacher Fahrlässigkeit zudem auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger kundenseitiger Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung vertraglich noxtec obliegt und noxtec die vereinbarte Sicherung schuldhaft nicht durchgeführt hat.
12.5 noxtec haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Mehraufwände, die durch kundenseitige Inhalte, kundenseitige Administration, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung, nicht abgestimmte Änderungen, Lizenzverstöße, kundenseitige Software, Fachanwendungen, CMS, Plugins, Themes, Zugangsdatenmissbrauch, unzureichende Kundensicherung oder rechtswidrige Nutzung entstehen.
12.6 noxtec haftet nicht für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von noxtec, die noxtec nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, DDoS-Angriffe, Störungen von Vorleistern, Carrier-Ausfälle, Strom- oder Rechenzentrumsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Krieg, Terror, Naturereignisse oder vergleichbare Ereignisse.
12.7 Im Innenverhältnis der Parteien haftet jede Partei für Schäden aus Verstößen gegen die DSGVO nur entsprechend ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden (Art. 82 Abs. 5 DSGVO). Die Haftung gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt.
12.8 Die Haftung nach zwingendem Recht, insbesondere Produkthaftungsrecht und Datenschutzrecht, bleibt unberührt.
12.9 Ansprüche des Kunden gegen noxtec verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 12.1, nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach zwingendem Recht; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit
13.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, versteht sich eine angegebene Verfügbarkeit als Zielverfügbarkeit ohne automatische Vertragsstrafe und ohne automatische Service-Gutschrift.
13.2 Geplante Wartungen, Updates, sicherheitsbedingte Maßnahmen, kundenverursachte Störungen, Störungen durch Dritte, DDoS-Angriffe, höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von noxtec werden bei der Berechnung einer Zielverfügbarkeit nicht berücksichtigt. Geplante Wartungen kündigt noxtec, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher an.
13.3 Wartungen und Updates erfolgen grundsätzlich ab 21:00 Uhr. Der Kunde muss noxtec rechtzeitig in Textform informieren, wenn an bestimmten Tagen oder in bestimmten Zeitfenstern keine Updates, Wartungen oder Neustarts erfolgen dürfen. Mitgeteilte Sperrfenster müssen angemessen sein und dürfen die Durchführung sicherheitskritischer Updates nicht dauerhaft verhindern.
13.4 Bei akuter Gefahr für Systeme, Daten, Netzbetrieb, noxtec, andere Kunden oder Dritte darf noxtec angemessene Sofortmaßnahmen ergreifen. Soweit zumutbar und sicherheitsseitig vertretbar, stimmt noxtec solche Maßnahmen vorher mit dem Kunden ab oder informiert den Kunden unverzüglich nachträglich.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der noxtec GmbH. noxtec ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.