Product Terms Managed Proxmox Server
English information
This page is provided for convenience. noxtec’s legal documents are drafted in German and only the German version is legally binding. The authoritative German text is reproduced below. The German version is available at noxtec.de/rechtliches/produktbedingungen-managed-proxmox-server/.
Stand: 8. Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Produktbedingungen gelten für Managed Proxmox Server Leistungen der noxtec GmbH gegenüber B2B-Kunden.
1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die System- und Nutzungsrichtlinie, soweit einschlägig.
1.3 Bei Widersprüchen gehen individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen diesen Produktbedingungen vor.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 noxtec stellt eine von noxtec betriebene Managed Proxmox Infrastruktur bereit. Die Umgebung wird im Rechenzentrum Maincubes FRA-01 in Offenbach am Main in einem durch noxtec genutzten Rack betrieben.
2.2 noxtec ist für den technischen Grundbetrieb der vereinbarten Proxmox-Infrastruktur verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Betrieb, Monitoring, technische Wartung, Proxmox-/Host-Updates, Störungsbearbeitung im Rahmen des vereinbarten Umfangs und Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von noxtec-betriebener Hardware.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Anzahl und Art der Hosts, Cluster-Design, Storage, Netzwerk, Backup-Leistungen, Ressourcen, Zugriff, Preise und Zusatzleistungen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.4 noxtec schuldet keine Hochverfügbarkeit, Live-Migration, bestimmte Performance, bestimmte Storage-Redundanz, bestimmte Wiederanlaufzeit oder bestimmte Wiederherstellungszeit, soweit dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
3. Kundenadministration und Verantwortungsabgrenzung
3.1 Der Kunde erhält vollen administrativen Zugriff auf sein Proxmox-Cluster, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.2 Der Kunde ist für seine virtuellen Maschinen, Container, Gastbetriebssysteme, Anwendungen, Daten, Benutzer, Rechte, Firewall-Regeln, Netzwerkkonfigurationen, Lizenzen und innerhalb des Clusters vorgenommene Konfigurationen verantwortlich, soweit noxtec hiermit nicht gesondert beauftragt wurde.
3.3 noxtec ist nicht verantwortlich für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Fehlfunktionen, die durch kundenseitige Administration, kundenseitige Konfiguration, kundenseitige Updates, fehlerhafte VM-/Container-Konfigurationen, unsichere Dienste, Lizenzverstöße oder nicht abgestimmte Änderungen verursacht werden.
3.4 Der Kunde darf Einstellungen nicht so verändern, dass Managed-Betrieb, Monitoring, Backup, Wartung, Sicherheit, Updatefähigkeit oder Notfallzugriff von noxtec beeinträchtigt werden.
4. Eingriffe durch noxtec
4.1 noxtec führt im Managed-Betrieb notwendige Proxmox-, Host-, Sicherheits- und Infrastrukturupdates durch und darf dafür Wartungen sowie erforderliche Neustarts einplanen.
4.2 Updates und Wartungen erfolgen grundsätzlich ab 21:00 Uhr. Geplante Wartungen kündigt noxtec, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorher an. Der Kunde muss noxtec rechtzeitig in Textform informieren, wenn an bestimmten Tagen oder in bestimmten Zeitfenstern keine Updates, Wartungen oder Neustarts erfolgen dürfen. Mitgeteilte Sperrfenster müssen angemessen sein und dürfen die Durchführung sicherheitskritischer Updates nicht dauerhaft verhindern.
4.3 Bei sicherheitskritischen Fehlkonfigurationen, kompromittierten Systemen, Angriffen, offen missbräuchlichen Diensten, erheblicher Störung oder Gefahr für Infrastruktur, noxtec, andere Kunden oder Dritte darf noxtec Schutzmaßnahmen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ergreifen, soweit eine vorherige Absprache technisch und sicherheitsseitig vertretbar ist.
4.4 Ist eine vorherige Absprache wegen akuter Gefahr nicht möglich oder würde sie die Gefahrenabwehr unzumutbar beeinträchtigen, darf noxtec angemessene Sofortmaßnahmen ergreifen und informiert den Kunden unverzüglich nachträglich.
5. Backups und Restore
5.1 Backup-Leistungen richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot.
5.2 Soweit für Managed Proxmox Backups vereinbart sind und das Angebot keine abweichende Aufbewahrung nennt, werden Backups standardmäßig für 7 Tage vorgehalten.
5.3 noxtec schuldet keinen bestimmten Datenstand und keine Wiederherstellung einzelner Dateien, wenn der gewünschte Datenstand im vorhandenen Backupbestand nicht verfügbar oder technisch nicht wiederherstellbar ist.
5.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, für besonders kritische Daten, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und eigene Wiederherstellungsanforderungen angemessene eigene Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen vorzusehen.
5.5 Restore-, Export-, Analyse-, Migrations- oder Sonderarbeiten sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart oder gesondert beauftragt wurden, und können nach Aufwand berechnet werden.
6. Verfügbarkeit
6.1 Die Zielverfügbarkeit beträgt 99,9 Prozent pro Kalenderjahr, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Es handelt sich um eine Zielverfügbarkeit ohne Vertragsstrafe und ohne automatische Service-Gutschrift.
6.2 Geplante Wartungen, sicherheitsbedingte Eingriffe, kundenseitig verursachte Störungen, Störungen durch Dritte, DDoS-Angriffe, höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von noxtec werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
6.3 Störungen innerhalb von Gastbetriebssystemen, Anwendungen, kundenadministrierten Diensten oder kundenseitigen Konfigurationen gelten nicht als Nichtverfügbarkeit der noxtec Managed Proxmox Infrastruktur.
7. Support
7.1 Supportanfragen sind per Ticket oder E-Mail an info@noxtec-gmbh-it-systemhaus-und-hosting-experte.local zu richten.
7.2 Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen.
7.3 Innerhalb der Supportzeiten beginnt noxtec mit der Bearbeitung eines Tickets in der Regel innerhalb von vier Stunden. Diese Frist ist eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionszeit und keine garantierte Lösungszeit.
7.4 Restore-Anfragen aus vorhandenen Backups werden während der Supportzeiten als Support-Ticket bearbeitet. Erweiterte Analyse-, Migrations-, Export- oder Sonderarbeiten sind separate Dienstleistungen und können gesondert berechnet werden.
8. Laufzeit, Kündigung und Zahlung
8.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.2 Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.3 Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann danach mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.5 Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine abweichende Vereinbarung, gesetzliche Pflicht oder ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht entgegensteht. noxtec kündigt die Löschung vor ihrer Durchführung in Textform an. Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende über die bereitgestellten Zugänge selbst exportieren, soweit dies technisch möglich ist.